Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der          RoK IT Solutions GmbH

Der Kunde anerkennt ausdrücklich untenstehende Geschäftsbedingungen.

 

1. Inhalt und Geltung

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der RoK IT Solutions GmbH erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten, wenn die Parteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen. Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen auch wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart werden. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

 

2. Angebot, Leistungsumfang, Auftragsbestätigung

Angebote der RoK IT Solutions GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt namentlich hinsichtlich Preis, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeit und
sonstigen Nebenleistungen. Angaben auf der Webseite, Kataloge und Preislisten haben nur orientierenden Charakter. Die Auftragsbestätigung der RoK IT Solutions GmbH definiert den Umfang der zu erbringenden Leistungen, ergänzend gelten diese AGB und allenfalls weitere besondere Vereinbarungen. Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist die vom Auftraggeber unterzeichnete Auftragsbestätigung der RoK IT Solutions GmbH massgebend und verbindlich. Zusätzliche Dienstleistungen sowie Hard- und Software, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden separat verrechnet.

 

3. Preise

Der vereinbarte Preis ist rein netto und versteht sich immer exklusive MwSt., vRG (vorgezogene Recyclinggebühr), sofern im Einzelfall nichts anderes geregelt ist. Preisbildung ist am Tag der Bestellung, bei Preiserhöhungen durch unseren Lieferanten in der Zeit zwischen Bestellung und Lieferung wird dem Kunden der neue Preis belastet. Die Transport-, Beschaffungs- und Installationskosten werden separat verrechnet.

 

4. Lieferfristen und Versand

Die Angaben bestimmter Termine und Lieferfristen durch die RoK IT Solutions GmbH sind nur informativ und hängen von der Belieferung durch Zulieferanten und Hersteller ab. Bei verspäteter Lieferung steht dem Käufer kein Recht auf Schadenersatz, Preisminderung oder Rücktritt vom Vertrag zu. Für Kleinlieferungen von Zubehör- und Ersatzteilen kann ein angemessener Kleinmengenzuschlag erhoben werden. Nutzen und Gefahr gehen mit Abgang der Lieferung auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn der Transport durch die RoK IT Solutions GmbH organisiert wird. Beanstandungen wegen Transportschäden müssen sofort bei Bahn, Post oder dem Spediteur gemeldet werden.

 

5. Prüfung und Abnahme der Lieferung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Waren nach Empfang sofort zu prüfen. Bei Transportschäden muss unverzüglich direkt mit dem jeweiligen Lieferdienst, welcher die Lieferung überbracht hat, Kontakt aufgenommen und reklamiert werden. Wenn sie nicht dem Lieferschein entsprechen oder sichtbare Mängel aufweisen, muss dies der Kunde innerhalb von 3 Tagen nach Empfang schriftlich bei der RoK IT Solutions GmbH geltend machen. Spätere Beanstandungen werden nicht anerkannt. Nicht ohne weiteres feststellbare Mängel hat der Kunde zu beanstanden, sobald sie erkannt werden, spätestens jedoch vor Ablauf der Garantiefrist.

 

6. Garantie und Gewährleistung

Anstelle der gesetzlichen Gewährleistung leisten wir für den von uns gelieferten Vertragsgegenstand eine Garantie, deren Umfang und Inhalt den Garantieleistungen der jeweiligen Hersteller- oder Lieferfirma uns gegenüber entspricht. Im Rahmen dieser Garantie erfolgt eine Reparatur oder Ersatzlieferung fehlerhafter Produkte. Haftung für Folgeschäden jeder Art ist ausgeschlossen, ebenso eine evtl. nötige Neuinstallation. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden durch fehlerhafte Bedienung oder Fremdeingriffe, sowie Transportschäden. Weiter sind Softwarefehler explizit von jeder Garantie ausgeschlossen.

 

7. Software / Lizenzen

Für die Aufbewahrung der Software, Lizenzen und Passwörter ist der Kunde selbst verantwortlich. Die RoK IT Solutions GmbH lehnt jede Haftung für verlorene Software, Lizenzen und Passwörter ab und übernimmt keine Haftung für Änderungen durch den Softwareproduzenten in späteren Versionen bzw. für die Erhältlichkeit der offerierten Versionen im Erfüllungszeitpunkt. Führen Änderungen von Funktionalitäten, des Leistungsumfanges etc., zu Projekterweiterungen und / oder zu Mehraufwand, so geht dies zu Lasten des Kunden. Die Rechte und Pflichten aus dem Gebrauch von Software, welche von Dritten übernommen oder gekauft werden, richten sich nach den Bestimmungen des Herstellers und müssen vom Kunden übernommen werden.

 

8. Datensicherung

Der Kunde ist in jedem Fall selber für die Sicherung seiner Daten und Software verantwortlich. Bei Normal- oder Garantiereparaturen ist vorher durch den Kunden eine vollständige Datensicherung durchzuführen. Für verlorene Daten wird jede Haftung abgelehnt.

 

9. Diskretion / Vertrauliche Daten

Beide Parteien werden sämtliche Informationen aus dem Geschäftsbereich des andern, die weder allgemein zugänglich noch allgemein bekannt sind, Dritten nicht offenbaren und alle Anstrengungen unternehmen, um Dritte am Zugang zu diesen Informationen zu hindern. Diese Verpflichtung gilt auch für die Mitarbeiter der beiden Parteien.

 

10. Haftung

Die RoK IT Solutions GmbH haftet – aus jeglichem Rechtsgrund – ausschliesslich für Schäden, die auf der Verletzung einer ihr obliegenden vertraglichen Hauptpflicht (sofern Kardinalpflicht) beruhen resp. für Schäden, die sie grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. In jedem Fall ist die Haftung auch bei grober Fahrlässigkeit auf die Höhe der Auftragssumme beschränkt. Die RoK IT Solutions GmbH haftet in keinem Fall für atypische (höhere Macht, Einflüsse Dritter, Gefahren durch Internet) und nicht vorhersehbare Folgeschäden. Desgleichen haftet die RoK IT Solutions GmbH nicht für Schäden, deren Eintritt der Kunde durch ihn zumutbare Massnahmen, insbesondere Programm- und Datensicherung und ausreichende Schulung des Anwenders, hätte verhindern können.

 

11. Zahlung

Wenn nichts anderes vereinbart, innert 10 Tagen netto. Skontoabzüge werden nicht anerkannt. Die gelieferte Ware bleibt Eigentum der RoK IT Solutions GmbH bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen. Wir behalten uns das Recht vor, einen Eigentumsvorbehalt eintragen zu lassen (Artikel 715 ZGB). Bei Projekten ab CHF 20'000.00 gilt in der Regel: Handelsware nach Lieferung zum Kunden verrechnet, Dienstleistung 90% bei Abschluss der Arbeiten verrechnet, Dienstleistung Rest 10% sofort nach Abnahme durch den Kunden. Zahlungsfrist ist immer 10 Tage netto. Das Zurückhalten von Zahlungen aufgrund irgendwelcher Ansprüche des Kunden sowie die Verrechnung mit Gegenforderungen sind ausgeschlossen. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn unwesentliche Teile fehlen, durch die der Gebrauch der Lieferung nicht verunmöglicht wird oder wenn an der Lieferung Nacharbeiten notwendig sind.

 

12. Zahlungsverzug / Skonto

Bei Zahlungsverzug haben die RoK IT Solutions GmbH das Recht, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten und den Vertragsgegenstand zurückzufordern (Artikel 214 OR). Bei über 30 Tagen Zahlungsverzögerung werden für die Ausstände 5 % Zins sowie eine Mahngebühr von je Fr. 30.00 erhoben. Skonto-Abzüge werden nachbelastet mit einer Bearbeitungsgebühr von Fr. 30.00.

 

13. Verrechnung bei Support- und Technik-Einsätzen

Verrechnet wird nach effektivem Aufwand. Abgerechnet wird in ¼ Stunden Einheiten, angebrochene ¼ Stunden werden voll verrechnet. Die Fahrzeit wird als Arbeitszeit zum vollen, vereinbarten Stundensatz verrechnet, ohne weitere Zuschläge für das Auto.

 

Die Stundensätze gelten während der normalen Arbeitswochen von 08.00-18.00  Uhr. Ausserhalb dieser Zeit gelten für Arbeits- und Fahrzeiten folgende Zuschläge:

 

Geschäftszeiten Montag – Freitag                              08.00 - 18.00                                                         normaler Ansatz

                                                                                    18.00 - 20.00 Uhr                                                          + 25%

                                                                                     20.00 - 08.00 Uhr und am Samstag                             + 50%

                                                                                     Sonn- und Feiertage                                                     + 100%

 

14. Teilnichtigkeit

Sollten Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein, so lässt dies die Gültigkeit der anderen Bestimmungen dieser AGB unberührt. Die entsprechend nichtige Bestimmung wird durch eine neue ersetzt, die dem wirtschaftlich gewollten Ziel der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

 

15. Gerichtsstand, anwendbares Recht

Als Gerichtsstand gilt der Sitz der RoK IT Solutions GmbH. Die Rechtsbeziehungen unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht.

 

Stand 2016

 

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